Ratgeber

Unfall – Was nun?

Beachten Sie zur Schadensbegrenzung folgende Hinweise:

Daten dokumentieren

Wichtig ist zunächst, alle relevanten Daten zu dokumentieren. Das amtliche Kennzeichen des unfallbetroffenen Fahrzeugs wird ebenso notiert wie die Kontaktdaten des Unfallgegners und seiner Versicherung. Hat es Zeugen gegeben, so sind auch deren Kontaktdaten wichtig. Ebenso dokumentieren Fotoaufnahmen die Unfallsituation, z. B. die Position der Fahrzeuge. Heute hat schließlich fast jeder ein Mobiltelefon mit Fotofunktion dabei. Bei unklarer Schuldfrage empfiehlt es sich die Polizei hinzuzuziehen.

Als nützliche Hilfestellung hat sich das Faltblatt „Unfallratgeber“ erwiesen, welchen Sie immer im Handschuhfach mitführen können.

Sachverständigen einschalten

Sind „Bagatellschäden“ entstanden – oder sind die Unfallfolgen doch gravierender? Für den Laien ist das nicht zu beantworten. Daher empfiehlt es sich dringend, einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständen mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Mit dem Beweissicherungsgutachten des Kfz-Sachverständigen kann der Geschädigte seine Ansprüche vollumfänglich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Der Kfz-Sachverständige ermittelt auch zuverlässig die durch den Unfall entstandene Wertminderung Ihres Fahrzeugs – ein oftmals unterschätzter Aspekt.

Wer zahlt?

Achtung: Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach aktueller Rechtsprechung zum Schadenumfang.

Ebenso hat der Geschädigte das Recht, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zur Durchsetzung seiner Ansprüche einzuschalten. Diese Kosten gehören, wie die Sachverständigenkosten, zum Schaden dazu. Es empfiehlt sich, schnellstens mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu treten.

Für die Durchsetzung Ihrer Schadensansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. der eintrittspflichtigen Versicherung ist es wichtig, einen freien und qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen. Zur weitern Abwicklung des Schadensereignisses ist es ratsam, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Rufen Sie an! 0151 / 61 41 78 70

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